FAQ

FAQ

Allgemeines

Wird der Notruf in gutem Glauben gewählt und dient der Einsatz der Abwehr von akuten Gefahren, wie der Brandbekämpfung, oder der Menschenrettung, zahlt den Einsatz der Steuerzahler. Das Beseitigen von Unfallfahrzeugen oder Ölspuren oder das Leerpumpen eines Kellers gehören zwar ebenfalls zu den Aufgaben der Feuerwehr, werden aber durch den Verursacher getragen. Die Rechnung wird in diesem Fall vom Amt für Brand und Katastrophenschutz Augsburg (ABuK) ausgestellt.

Durch die verschiedenen Notfalllagen entstehen unterschiedliche Anforderungen an ein Feuerwehrfahrzeug. Daher ist das eine Fahrzeug für die Rettung aus Höhen ausgelegt und ausgerüstet und ein anderes für die Beseitigung von Ölspuren. Dadurch kann die Feuerwehr flexibel auf die verschiedenen Szenarien reagieren, weil sie nicht immer alle Gerätschaften mitnehmen muss und die Geräte dann für andere gleichzeitige Einsätze noch verfügbar sind.

Je nach Art und Größe des Notfalls entscheidet der Disponent in der Leitstelle welche Fahrzeuge benötigt werden und wie viele. Für die verschiedenen Szenarien und Schweren von Notfällen ist festgelegt, welche Art von Fahrzeug benötigt wird. Daher kann es sein, dass viele verschiedene Fahrzeuge benötigt werden und wenn der Einsatz groß ist, auch viele davon. Um dabei wertvolle Zeit zu sparen, werden gleich alle benötigten Fahrzeuge losgeschickt und nicht erst nacheinander.

Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs darf generell durch die gesetzliche Regelung nur von den Sonderrechten im Straßenverkehr Gebrauch machen, wenn er das Blaulicht und das Martinshorn einschaltet (Sondersignale). Das gilt auch für Einsätze in der Nacht.

Sobald man ein sich näherndes Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen wahrnimmt, gilt es erst einmal Ruhe zu bewaren. Die größte Gefahr in solchen Situationen sind Missverständnisse und plötzliche Reaktionen der Verkehrsteilnehmer. Schauen Sie, wie Sie dem Einsatzfahrzeug am besten Platz verschaffen können, indem Sie zum Beispiel so weit wie möglich zur Seite fahren. Stehen Sie an einer roten Ampel, haben Sie keine Angst, trotzdem vorsichtig in den Kreuzungsbereich zu fahren. Auch der Querverkehr muss dem Einsatzfahrzeug Platz machen und sollten Sie dabei geblitzt werden, wird das nicht zur Anzeige gebracht. Wenn Sie sich auf der Autobahn in einem Stau befinden, bilden Sie unbedingt eine Rettungsgasse: die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links, alle anderen nach rechts.

Jeder Feuerwehrmann verfügt mindestens über Kenntnisse der Ersten Hilfe. Einige sind auch ausgebildete Sanitäter, was jedoch nicht die Regel ist. Im Stadtgebiet braucht man sich hierüber jedoch keine Sorgen machen, denn die Wege von den Wachen der Rettungsdienste sind nicht weit.

Eine Freiwillige Feuerwehr besteht – wie der Name schon sagt – aus freiwilligen Mitgliedern, die kein Geld bekommen und Mitglieder der Feuerwehr und des jeweiligen Vereins sind. Sie gehen normal zu ihrer jeweiligen Arbeit, aber eilen von wo auch immer sie sich gerade befinden (auch vom Arbeitsplatz) zum Einsatz, wenn es einen Alarm gibt. Berufsfeuerwehrleute sind Beamte, die in der Feuerwehr arbeiten und dafür auch bezahlt werden. Sie verbringen in ihren Schichten 24 Stunden auf der Wache, wo sie einen festen Tagesablauf haben (z.B. Arbeit in der Schlauchwerkstatt, Dienstsport, Übungen und freie Zeit).

Für einen Notruf gibt es die Merkhilfe der 5 W’s: WO befinde ich mich? WAS ist passiert? WIE VIELE Verletzte gibt es? WELCHE Art von Verletzungen? WARTEN auf weitere Fragen! Weitere Informationen zu Notrufen gibt es hier!

Die Feuerwehr versucht in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt immer, das öffentliche Leben möglichst weiterlaufen zu lassen. Wenn an der Einsatzstelle jedoch Gefahr für vorbeifahrende Autos oder Passanten besteht oder Einsatzkräfte durch den Verkehr gefährdet oder behindert werden könnten, muss eine Straße komplett gesperrt werden. Anlieger können unter Absprache mit den Einsatzkräften an der Absperrung in der Regel passieren.

Für die Mitgliedschaft oder für Einsätze bekommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kein Geld. Jedoch erhält man eine Aufwandsentschädigung, wenn man besondere Aufgaben wie die Gerätewartung trägt oder wenn man an Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen teilnimmt.

Die Häufigkeit hängt vom Einsatzgeschehen ab. Bei uns in Pfersee gibt es im Schnitt ca. 80 Einsätze im Jahr. Dazu kommen Gerätehausdienste, bei denen die Fahrzeuge mitsamt Beladung und Geräte gereinigt und geprüft werden und die etwa alle 2 Monate statt finden, Übungen und Unterricht im 14-Tages Rhytmus und die Überprüfung von Trinkwassernotbrunnen und Hochwassersperren, die etwa 3 mal im Jahr fällig sind.

Im Stadtgebiet Augsburg werden Feuerwehrangehörige über einen sogenannten Funkmeldeempfänger alarmiert. Manche erinnern sich vielleicht noch an Pager. Das sind kleine Geräte, die immer bei sich getragen werden und die einen Alarmton von sich geben, der signalisiert, dass man sich umgehend am Gerätehaus einfinden muss. Die Alarmierung über Sirene erfolgt in Augsburg nur im Katastrophenfall und ist für die Alarmierung der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren hauptsächlich auf dem Land üblich.

Ja, auf dem Weg zum Einsatz darf er Sonderrechte im Verkehr in Anspruch nehmen und im Einsatz darf er gemäß BayFwG die Grundrechte eines anderen Mitmenschen einschränken, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist (z. B. Recht auf Eigentum, Unversehrtheit der Wohnung, Freiheit der Person, Freizügigkeit der Person sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit).

Wenn man die 112 wählt, kommt man bei der Leitstelle an. Dem Disponenten am Telephon schildert man dann, WO man sich befindet, WER man ist, WAS passiert ist, WIE VIELE Betroffene bzw. Verletzte es gibt und dann WARTET man auf weitere Fragen. Der Disponent macht sich an Hand dieser Informationen ein Bild von der Notlage und entscheidet dann, welche Einsatzmittel benötigt werden. Er alarmiert dann die Einsatzkräfte, die sich dann so schnell wie möglich auf den Weg machen. Auf dem Weg zum Einsatzort bekommen die Einsatzkräfte die ersten Informationen über den Einsatz, damit sie sich ausrüsten und darauf vorbereiten können. Die Hilfsfrist beträgt 8 Minuten, das heißt: vom Augenblick der Notrufs dürfen 8 Minuten vergehen, bis die ersten Einsatzkräfte am Einsatzort ankommen.

Sofern keine Gefahr vom Insektennest ausgeht (etwa für Allergiker), empfiehlt es sich, das Nest in Ruhe zu lassen, denn die Insekten werden in der Regel nur aggressiv, wenn man sie angreift. Vom eigenmächtigen entfernen oder töten ist daher abzusehen, dieses ist sogar strafbar! Die Feuerwehr entfernt solche Nester nur, wenn eine Gefahr von ihnen ausgeht oder ein akuter Notfall im Zusammenhang damit herrscht. Wenn das nicht der Fall ist und Sie das Nest dennoch entfernen lassen möchten, wenden Sie sich an professionelle Fachleute.

Ist ein Alarm auf unserem Piepser (Funkmeldeempfänger) eingegangen, so müssen wir schnellstmöglich zum Gerätehaus. In gewissem Rahmen dürfen wir uns unter gebührender Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr über die StVO hinwegsetzen, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen.
Damit andere Verkehrsteilnehmer erkennen, dass wir auf dem Weg zu einem Einsatz sind und uns falls möglich Platz machen können,
dürfen wir die gelben Dachaufsetzer dann an unseren PKW befestigen.

Organisation der FFP

Mitgliedschaft bei der FFP

Man kann die Feuerwehr im Wesentlichen auf zwei Arten unterstützen: durch die aktive Mitgliedschaft, bei der man an Einsätzen, Übungen etc. teilnimmt, oder durch eine Fördermitgliedschaft, bei der man die Feuerwehr finanziell unterstützt. Auf Nachfrage bei unseren Ansprechpartnern kann man sich mal eine Übung mit ansehen und nach Mitgliedschaftsanträgen fragen. Die Termine für Übungen findest du bei uns in den Downloads. Voraussetzung ist, dass man mindestens 14 Jahre alt ist.

Man kann bei uns als aktives oder als förderndes Mitglied beitreten. Aktive Mitglieder (das umfasst auch die Jugendfeuerwehr) beteiligen sich am klassischen Feuerwehrdienst und an der Aufgaben einer Feuerwehr und zahlen KEINEN Mitgliedbeitrag. Die fördernden Mitglieder sind dagegen reine Vereinsmitglieder und zahlen einen Mitgliedsbeitrag der Höhe von mindestens 15€ im Jahr.

Nein, die Persönliche Schutzausrüstung (das Minimum an Ausstattung) wird von der Stadt gestellt und ist erst einmal ausreichend. Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände werden in der Regel gesammelt vom Verein organisiert. Eigene Ausrüstung zu kaufen ist nicht notwendig, zumal das aus versicherungstechnischen Gründen auch nicht ratsam ist.

Wenn man sich während des Feuerwehrdienstes verletzt, kommt die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern, weitere Informationen sind dort zu finden) für die medizinische Behandlung auf. Während des Feuerwehrdienstes heißt dabei: bei Übungen, solange man sich auf dem Gelände der Feuerwehr aufhält, und bei Einsätzen vom Alarm (auch wenn man zu Hause ist etc.) bis zum Antritt des Heimwegs. Das Heranziehen der eigenen Versicherung ist in solchen Fällen nicht notwendig.

Das BayFwG legt fest, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für Einsätze und Ausbildungen freigestellt werden muss. Allerdings lässt sich das je nach Arbeitsplatz nicht immer so einfach umsetzen, daher ist oft diplomatisches Fingespitzengefühl gefragt und die Freistellung für Einsätze sollte mit dem Arbeitgeber abgeklärt sein. Der Arbeitgeber muss dem Feuerwehrangehörigen den Lohn weiterhin zahlen, der kann wiederum bei der jeweiligen Gemeinde einen Erstattungsanspruch geltend machen.

Wer der aktiven Mannschaft beitritt, durchläuft erst als Feuerwehranwärter die Grundausbildung, bei der man 72 Ausbildungsstunden in der Truppmannausbildung absolvieren muss. Diese findet alle zwei Wochen am Abend, vereinzelt auch am Samstag Vormittag statt. Im Anschluss folgt eine Prüfung, die einen praktischen und einen theoretischen Teil umfasst. Danach ist man frischgebackener Feuerwehrmann und kann an Einsätzen teilnehmen.

Neben den klassische Aufgaben der Feuerwehr, führen die aktive Mannschaft mit den Fördermitgliedern ein aktives Vereinsleben. Dazu zählen mehrere Feste über das Jahr, ein Wochenendausflug und oft trifft man sich auch außerhalb von offiziellen Feuerwehrveranstaltungen.

Jugendfeuerwehr

In unsere Jugendfeuerwehr können Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Pfersee, dem Thelottviertel, Centerville oder Cramerton haben. Ausnahmen kann in begründeten Fällen der Kommandant beschließen. 

Die Jugendlichen fangen wie alle anderen auch mit der Ausbildung zum Feuerwehrmann an. Um die Gruppe zusammenzuschweißen, finden auch alle zwei Wochen Jugendnachmittage statt, für die ein gemeinsames Freizeitprogramm geplant ist.

Vor der Anmeldung solltest du dir erst mal einen Eindruck verschaffen, was dich später in der Jugendfeuerwehr erwartet. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit sich die Übungsabende anzuschauen, bevor man sich anmeldet, dazu kannst du gerne deine Eltern mitbringen. Sollte es dir gefallen, werden wir dir einen Aufnahmeantrag mitgeben. Dieser wird von deinen Eltern ausgefüllt und du kannst ihn dann bei der nächsten Übung abgeben.

Die Ausbildungsabende sind in der Regel alle zwei Wochen an einem Abend zwischen 19.00  und ca. 21.00 Uhr. Zusätzlich gibt es verschiedene Termine und Aufgaben wie beispielsweise Gerätehausdienste oder das Aufstellen des Maibaumes oder des Christbaumes. Den genauen Terminplan kannst du dir hier herunterladen.

Ja. Während der Dauer von Übungen oder anderen Ausbildungsveranstaltungen sind alle Feuerwehrdienstleistende über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Dies gilt auch für den direkten Hin- und Rückweg. Ausgenommen sind Vereinsveranstaltungen, wie Vereinsfeste und Ausflüge.

Besondere Ausrüstung brauchst du keine. Allerdings solltes du für’s erste Mal festes Schuhwerk und robuste Kleidung wählen. Wenn du beigetreten bist, erhältst du dann von uns deine Dienstbekleidung. Diese besteht aus Arbeitshose, Helm, Handschuhen, Stiefel mit Stahlkappe und einer Überjacke. Sie ist Eigentum der Stadt Augsburg und hängt, wenn nicht gerade im Einsatz, an deinem Hacken in der Feuerwehr.