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FAQ

Allgemeines

Sofern keine Gefahr vom Insektennest ausgeht (etwa für Allergiker oder Allergikerinnen), empfiehlt es sich, das Nest in Ruhe zu lassen, denn die Insekten werden in der Regel nur aggressiv, wenn man sie angreift. Vom eigenmächtigen Entfernen oder Töten ist daher abzusehen, dieses ist sogar strafbar! Die Feuerwehr entfernt solche Nester nur, wenn eine Gefahr von ihnen ausgeht oder ein akuter Notfall im Zusammenhang damit herrscht. Wenn das nicht der Fall ist und du das Nest dennoch entfernen lassen möchtest, wende dich an professionelle Fachleute.

Weitere Infors kannst du auch auf der Website der Stadt Augsburg finden: augsburg.de

Für die Mitgliedschaft oder für Einsätze bekommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kein Geld. Jedoch erhält man eine Aufwandsentschädigung, wenn man besondere Aufgaben wie die Gerätewartung trägt oder wenn man an Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen teilnimmt.

Ja, auf dem Weg zum Einsatz dürfen Feuerwehrleute Sonderrechte im Verkehr in Anspruch nehmen und im Einsatz dürfen sie gemäß BayFwG die Grundrechte eines anderen Mitmenschen einschränken, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. Im Gesetz werden konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung genannt.

Alle Feuerwehrleute verfügen mindestens über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe. Einige sind auch ausgebildete Sanitäter bzw. Sanitäterinnen, was jedoch nicht die Regel ist.

Grundsätzlich zahlen Feuerwehreinsätze immer die Gemeinden (in unserem Fall die Stadt Augsburg). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde nachträglich einen sogenannten Kostenersatz verlangen.

Als Faustregel gilt: Wird der Notruf in gutem Glauben gewählt und dient der Einsatz der Abwehr von akuten Gefahren, wie bspw. der Brandbekämpfung, oder der Menschenrettung, trägt die Gemeinde die Einsatzkosten. Ob die Gemeinde einen Kostenersatz verlangt, ist aber immer vom konkreten Einzelfall abhängig und die Berechnung basiert auf der Kostensatzung der Stadt Augsburg.

Im Bayerischen Feuerwehrgesetz steht dazu unter anderem:

Kostenersatz […] kann verlangt werden

  1. für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlaßt war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  2. für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  3. für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
  4. für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
  5. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
  6. wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
  7. für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen nach den Nrn. 1, 2 oder 4 ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
  8. für Sicherheitswachen.
Auszug aus Art. 28 Abs. 2 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz), Stand des Auszugs: 24.08.2023

Siehe auch die Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG).

Die Feuerwehr versucht in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt immer, das öffentliche Leben trotz eines Einsatzes möglichst ungestört weiterlaufen zu lassen. Wenn an der Einsatzstelle jedoch Gefahr für vorbeifahrende Autos oder vorbeigehende Personen besteht oder Einsatzkräfte durch den Verkehr gefährdet oder behindert werden könnten, muss eine Straße komplett gesperrt werden. Anwohner und Anwohnerinnen können nach Absprache mit den Einsatzkräften an der Absperrung in der Regel passieren.

Je nach Art und Größe des Notfalls entscheidet der Disponent bzw. die Disponentin in der Leitstelle welche Fahrzeuge benötigt werden und wie viele. Für die verschiedenen Szenarien und Schweren von Notfällen ist festgelegt, welche Art von Fahrzeug benötigt wird. Daher kann es sein, dass viele verschiedene Fahrzeuge benötigt werden und wenn der Einsatz groß ist, auch viele davon. Um dabei wertvolle Zeit zu sparen, werden gleich alle benötigten Fahrzeuge losgeschickt und nicht erst nacheinander.

Der Fahrer bzw. die Fahrerin des Einsatzfahrzeugs darf generell durch die gesetzliche Regelung nur von den Sonderrechten im Straßenverkehr Gebrauch machen, wenn diese das Blaulicht und das Martinshorn einschaltet (Sondersignale). Das gilt auch für Einsätze in der Nacht.

Durch die verschiedenen Notfalllagen entstehen unterschiedliche Anforderungen an ein Feuerwehrfahrzeug. Daher ist das eine Fahrzeug bspw. für die Rettung aus Höhen ausgelegt und ausgerüstet und ein anderes für die Beseitigung von Ölspuren. Dadurch kann die Feuerwehr flexibel auf die verschiedenen Szenarien reagieren, weil sie nicht immer alle Gerätschaften mitnehmen muss und die Geräte dann für andere gleichzeitige Einsätze noch verfügbar sind.

Ist ein Alarm auf unserem Piepser (Funkmeldeempfänger) eingegangen, so müssen wir schnellstmöglich zum Gerätehaus. In gewissem Rahmen dürfen wir uns unter gebührender Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr über die StVO hinwegsetzen, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen.
Damit andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen erkennen, dass wir auf dem Weg zu einem Einsatz sind und uns falls möglich Platz machen können, dürfen wir die gelben Dachaufsetzer dann an unseren PKW befestigen.

Eine Freiwillige Feuerwehr besteht – wie der Name schon sagt – aus freiwilligen Mitgliedern, die kein Geld bekommen und Mitglieder der Feuerwehr und des jeweiligen Vereins sind. Sie gehen normal zu ihrer jeweiligen Arbeit, aber eilen von wo auch immer sie sich gerade befinden (auch vom Arbeitsplatz) zum Einsatz, wenn es einen Alarm gibt. Berufsfeuerwehrleute sind verbeamtete Personen, die in der Feuerwehr arbeiten und dafür auch bezahlt werden. Sie verbringen in ihren Schichten 24 Stunden auf der Wache, wo sie einen festen Tagesablauf haben (z.B. Arbeit in der Schlauchwerkstatt, Dienstsport, Übungen und freie Zeit).

Bei einem Notruf führt dich die Disponentin oder der Disponent durch das Gespräch. Als Merkhilfe kannst du trotzdem die 5 W-Fragen nutzen:

  • WO befinde ich mich?
  • WAS ist passiert?
  • WIE VIELE Verletzte gibt es?
  • WELCHE Art von Verletzungen?
  • WARTEN auf weitere Fragen!

Weitere Informationen zu Notrufen gibt es hier.

Wenn man die 112 wählt, kommt man bei der Leitstelle an. Dem Disponent bzw. der Disponentin am Telefon fragt einen dann,

  • WO man sich befindet,
  • WER man ist,
  • WAS passiert ist,
  • WIE VIELE Betroffene bzw. Verletzte es gibt und dann
  • WARTET man auf weitere Fragen.

Der Disponent oder die Disponentin macht sich an Hand dieser Informationen ein Bild von der Notlage und entscheidet dann, welche Einsatzmittel benötigt werden und alarmiert dann die Einsatzkräfte, die sich dann so schnell wie möglich auf den Weg machen. Auf dem Weg zum Einsatzort bekommen die Einsatzkräfte die ersten Informationen über den Einsatz, damit sie sich ausrüsten und darauf vorbereiten können. Die Hilfsfrist beträgt 10 Minuten, das heißt: vom Beginn des Notrufs dürfen höchstens 10 Minuten vergehen, bis die ersten Einsatzkräfte am Einsatzort ankommen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst, wie zum Beispiel bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Des Weiteren gehören Katastrophenhilfe und Sicherheitswachen zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehren. Dies ergibt sich aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (Art. 4 BayFwG) und dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (Art. 7 Abs. 3 BayKSG).

Darüber hinaus, haben wir noch weitere Aufgaben, die unsere Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigten. Dazu zählen zum Beispiel die regelmäßige Prüfung von Trinkwassernotbrunnen und Hochwassersperren sowie die Unterstützung von Stadtteil-Aktivitäten wie die Aufstellung des Pferseer Mai- und Christbaums.

Die Häufigkeit hängt vom Einsatzgeschehen ab. Bei uns in Pfersee gibt es im Schnitt über 100 Einsätze im Jahr. Mehr Informationen zu unseren Einsätzen erhältst du hier. Dazu kommen Gerätehausdienste, bei denen die Fahrzeuge mitsamt Beladung und Geräte gereinigt und geprüft werden und die etwa alle 2 Monate statt finden, Übungen und Unterricht im 14-Tages Rhythmus und die Überprüfung von Trinkwassernotbrunnen und Hochwassersperren, die etwa 3 Mal im Jahr fällig sind. Weitere Informationen zu unseren Aufgaben erhältst du hier.

Sobald man ein sich näherndes Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen wahrnimmt, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Die größte Gefahr in solchen Situationen sind Missverständnisse und plötzliche Reaktionen der Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen. Schau, wie du dem Einsatzfahrzeug am besten Platz verschaffen kannst, indem du zum Beispiel so weit wie möglich zur Seite fährst. Stehst du an einer roten Ampel, hab keine Angst, trotzdem vorsichtig in den Kreuzungsbereich zu fahren. Auch der Querverkehr muss dem Einsatzfahrzeug Platz machen und solltest du dabei geblitzt werden, wird das nicht zur Anzeige gebracht. Wenn du dich auf der Autobahn in einem Stau befindest, bilde unbedingt eine Rettungsgasse: die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links, alle anderen nach rechts.

Im Stadtgebiet Augsburg werden Feuerwehr­angehörige über einen sogenannten Funk­melde­empfänger alarmiert. Manche erinnern sich viel­leicht noch an Pager. Das sind kleine Geräte, die immer bei sich ge­tragen werden und die einen Alarmton von sich geben, der signal­isiert, dass man sich umgehend am Geräte­haus einfinden muss. Die Alarmierung über Sirene erfolgt in Augsburg nur im Katastrophen­fall und ist für die Alarmierung der Kräfte der Freiwilligen Feuer­wehren hauptsächlich auf dem Land üblich.

Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Pfersee

Das BayFwG legt fest, dass der Beschäftigte oder die Beschäftigte vom Betrieb für Einsätze und Ausbildungen freigestellt werden muss. Allerdings lässt sich das je nach Arbeitsplatz nicht immer so einfach umsetzen, daher ist oft diplomatisches Fingerspitzengefühl gefragt und die Freistellung für Einsätze sollte mit dem Betrieb abgeklärt sein. Der Betrieb muss dem Feuerwehrangehörigen oder der Feuerwehrangehörigen den Lohn weiterhin zahlen, der kann wiederum bei der jeweiligen Gemeinde einen Erstattungsanspruch geltend machen.

Ja. Während der Dauer von Übungen oder anderen Ausbildungsveranstaltungen sind alle Feuerwehrdienstleistenden über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Dies gilt auch für den direkten Hin- und Rückweg. Ausgenommen sind Vereinsveranstaltungen, wie Vereinsfeste und Ausflüge.

Man kann bei uns als aktives oder als förderndes Mitglied beitreten. Aktive Mitglieder (das umfasst auch die Jugendfeuerwehr) beteiligen sich am klassischen Feuerwehrdienst und an der Aufgaben einer Feuerwehr und zahlen KEINEN Mitgliedbeitrag. Die fördernden Mitglieder sind dagegen reine Vereinsmitglieder und zahlen einen Mitgliedsbeitrag der Höhe von mindestens 15€ im Jahr.

Nein, die persönliche Schutzausrüstung (das Minimum an Ausstattung) wird von der Stadt gestellt und ist erst einmal ausreichend. Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände werden in der Regel gesammelt vom Verein organisiert. Eigene Ausrüstung zu kaufen ist nicht notwendig, zumal das aus versicherungstechnischen Gründen auch nicht ratsam ist.

Die Ausbildungsabende sind in der Regel alle zwei Wochen an einem Abend zwischen 19:00 und ca. 21:00 Uhr. Zusätzlich gibt es verschiedene Termine und Aufgaben wie beispielsweise Gerätehausdienste oder das Aufstellen des Maibaumes oder des Christbaumes.

Hier findest du die nächsten Termine: Jugend

Die Jugendlichen fangen, wie alle anderen auch, mit der Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau an. Um die Gruppe zusammenzuschweißen, finden auch alle zwei Wochen Jugendnachmittage statt, an denen ein gemeinsames Freizeitprogramm stattfindet.

Besondere Ausrüstung brauchst du keine. Allerdings solltes du für das erste Mal festes Schuhwerk und robuste Kleidung wählen. Wenn du beigetreten bist, erhältst du dann von uns deine Dienstbekleidung. Diese besteht aus Arbeitshose, Helm, Handschuhen, Stiefeln mit Stahlkappe und einer Überjacke. Sie ist Eigentum der Stadt Augsburg und hängt, wenn du nicht gerade im Einsatz bist, an deinem Haken in der Feuerwehr.

Wenn man sich während des Feuerwehrdienstes verletzt, kommt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) für die medizinische Behandlung auf (weitere Informationen hier). Während des Feuerwehrdienstes heißt dabei: bei Übungen, solange man sich auf dem Gelände der Feuerwehr aufhält sowie bei Einsätzen vom Zeitpunkt des Alarms (auch wenn man zu Hause ist etc.) bis zum Antritt des Heimwegs. Das Heranziehen der eigenen Versicherung ist in solchen Fällen nicht notwendig.

In unsere Jugendfeuerwehr können Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Pfersee, dem Thelottviertel, Centerville oder Cramerton haben. Ausnahmen kann in begründeten Fällen der Kommandant beschließen. Weitere Informationen über unsere Jugend bekommst du hier.

Feuerwehranwärter und -anwärterinnen über 18 Jahren können in unserer Ausbildungsgruppe aufgenommen werden. Wie du bei uns Mitglied werden kannst, erfährst du hier.

Wer der aktiven Mannschaft beitritt, durchläuft erst als Feuerwehranwärter oder -anwärterin die Grundausbildung, bei der man 72 Ausbildungsstunden in der Modularen TruppAusbildung (MTA) absolvieren muss. Diese findet alle zwei Wochen am Abend, vereinzelt auch am Samstagvormittag statt. Im Anschluss folgt eine Prüfung, die einen praktischen und einen theoretischen Teil umfasst. Danach ist man frischgebackene Feuerwehrfrau oder -mann und kann an Einsätzen teilnehmen.

Man kann die Feuerwehr im Wesentlichen auf zwei Arten unterstützen: durch die aktive Mitgliedschaft, bei der man an Einsätzen, Übungen etc. teilnimmt, oder durch eine Fördermitgliedschaft, bei der man die Feuerwehr finanziell unterstützt. Auf Nachfrage bei unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kannst du dir mal eine Übung mit ansehen und nach Mitgliedschaftsanträgen fragen. Voraussetzung ist, dass du mindestens 14 Jahre alt bist.

Hier findet du weitere Details: Mitgliedschaft

Vor der Anmeldung solltest du dir erst mal einen Eindruck verschaffen, was dich später in der Jugendfeuerwehr erwartet. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit sich die Übungsabende anzuschauen, bevor man sich anmeldet, dazu kannst du gerne deine Eltern mitbringen. Sollte es dir gefallen, werden wir dir einen Aufnahmeantrag mitgeben. Dieser wird von deinen Eltern ausgefüllt und du kannst ihn dann bei der nächsten Übung abgeben.

Hier findest du die nächsten Termine: Jugend

Neben den Pflichtaufgaben der Feuerwehr präsentieren wir uns im Rahmen des Feuerwehrvereins über das Jahr verteilt bei diversen Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch werden über den Verein verschiedene Freizeitaktivitäten, welche die Kameradschaft stärken sollen, und an denen auch mit Partner oder Familie teilgenommen werden kann, organisiert.

Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Pfersee

Das BayFwG legt fest, dass der Beschäftigte oder die Beschäftigte vom Betrieb für Einsätze und Ausbildungen freigestellt werden muss. Allerdings lässt sich das je nach Arbeitsplatz nicht immer so einfach umsetzen, daher ist oft diplomatisches Fingerspitzengefühl gefragt und die Freistellung für Einsätze sollte mit dem Betrieb abgeklärt sein. Der Betrieb muss dem Feuerwehrangehörigen oder der Feuerwehrangehörigen den Lohn weiterhin zahlen, der kann wiederum bei der jeweiligen Gemeinde einen Erstattungsanspruch geltend machen.

Man kann bei uns als aktives oder als förderndes Mitglied beitreten. Aktive Mitglieder (das umfasst auch die Jugendfeuerwehr) beteiligen sich am klassischen Feuerwehrdienst und an der Aufgaben einer Feuerwehr und zahlen KEINEN Mitgliedbeitrag. Die fördernden Mitglieder sind dagegen reine Vereinsmitglieder und zahlen einen Mitgliedsbeitrag der Höhe von mindestens 15€ im Jahr.

Nein, die persönliche Schutzausrüstung (das Minimum an Ausstattung) wird von der Stadt gestellt und ist erst einmal ausreichend. Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände werden in der Regel gesammelt vom Verein organisiert. Eigene Ausrüstung zu kaufen ist nicht notwendig, zumal das aus versicherungstechnischen Gründen auch nicht ratsam ist.

Wenn man sich während des Feuerwehrdienstes verletzt, kommt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) für die medizinische Behandlung auf (weitere Informationen hier). Während des Feuerwehrdienstes heißt dabei: bei Übungen, solange man sich auf dem Gelände der Feuerwehr aufhält sowie bei Einsätzen vom Zeitpunkt des Alarms (auch wenn man zu Hause ist etc.) bis zum Antritt des Heimwegs. Das Heranziehen der eigenen Versicherung ist in solchen Fällen nicht notwendig.

Wer der aktiven Mannschaft beitritt, durchläuft erst als Feuerwehranwärter oder -anwärterin die Grundausbildung, bei der man 72 Ausbildungsstunden in der Modularen TruppAusbildung (MTA) absolvieren muss. Diese findet alle zwei Wochen am Abend, vereinzelt auch am Samstagvormittag statt. Im Anschluss folgt eine Prüfung, die einen praktischen und einen theoretischen Teil umfasst. Danach ist man frischgebackene Feuerwehrfrau oder -mann und kann an Einsätzen teilnehmen.

Man kann die Feuerwehr im Wesentlichen auf zwei Arten unterstützen: durch die aktive Mitgliedschaft, bei der man an Einsätzen, Übungen etc. teilnimmt, oder durch eine Fördermitgliedschaft, bei der man die Feuerwehr finanziell unterstützt. Auf Nachfrage bei unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kannst du dir mal eine Übung mit ansehen und nach Mitgliedschaftsanträgen fragen. Voraussetzung ist, dass du mindestens 14 Jahre alt bist.

Hier findet du weitere Details: Mitgliedschaft

Neben den Pflichtaufgaben der Feuerwehr präsentieren wir uns im Rahmen des Feuerwehrvereins über das Jahr verteilt bei diversen Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch werden über den Verein verschiedene Freizeitaktivitäten, welche die Kameradschaft stärken sollen, und an denen auch mit Partner oder Familie teilgenommen werden kann, organisiert.

Jugendfeuerwehr

Ja. Während der Dauer von Übungen oder anderen Ausbildungsveranstaltungen sind alle Feuerwehrdienstleistenden über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert. Dies gilt auch für den direkten Hin- und Rückweg. Ausgenommen sind Vereinsveranstaltungen, wie Vereinsfeste und Ausflüge.

Die Ausbildungsabende sind in der Regel alle zwei Wochen an einem Abend zwischen 19:00 und ca. 21:00 Uhr. Zusätzlich gibt es verschiedene Termine und Aufgaben wie beispielsweise Gerätehausdienste oder das Aufstellen des Maibaumes oder des Christbaumes.

Hier findest du die nächsten Termine: Jugend

Die Jugendlichen fangen, wie alle anderen auch, mit der Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau an. Um die Gruppe zusammenzuschweißen, finden auch alle zwei Wochen Jugendnachmittage statt, an denen ein gemeinsames Freizeitprogramm stattfindet.

Besondere Ausrüstung brauchst du keine. Allerdings solltes du für das erste Mal festes Schuhwerk und robuste Kleidung wählen. Wenn du beigetreten bist, erhältst du dann von uns deine Dienstbekleidung. Diese besteht aus Arbeitshose, Helm, Handschuhen, Stiefeln mit Stahlkappe und einer Überjacke. Sie ist Eigentum der Stadt Augsburg und hängt, wenn du nicht gerade im Einsatz bist, an deinem Haken in der Feuerwehr.

In unsere Jugendfeuerwehr können Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Pfersee, dem Thelottviertel, Centerville oder Cramerton haben. Ausnahmen kann in begründeten Fällen der Kommandant beschließen. Weitere Informationen über unsere Jugend bekommst du hier.

Feuerwehranwärter und -anwärterinnen über 18 Jahren können in unserer Ausbildungsgruppe aufgenommen werden. Wie du bei uns Mitglied werden kannst, erfährst du hier.

Vor der Anmeldung solltest du dir erst mal einen Eindruck verschaffen, was dich später in der Jugendfeuerwehr erwartet. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit sich die Übungsabende anzuschauen, bevor man sich anmeldet, dazu kannst du gerne deine Eltern mitbringen. Sollte es dir gefallen, werden wir dir einen Aufnahmeantrag mitgeben. Dieser wird von deinen Eltern ausgefüllt und du kannst ihn dann bei der nächsten Übung abgeben.

Hier findest du die nächsten Termine: Jugend